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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Sofern Sie ein Angebot unterzeichnen, erklären Sie sich einverstanden, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben.

Allgemeine Bestimmungen
Alle Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkennen. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Falle unsere Zustimmung. Angebote sind stets freibleibend.

Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart als EXW-Preise (Lieferwerk). Erbrachte Zusatzleistungen werden mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und den entsprechenden Stundensätzen in Rechnung gestellt.

Abgaben und Genehmigungen bei Veranstaltungen
Dem Veranstalter allein obliegt die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere der AKM. Der Veranstalter ist dazu verpflichtet alle notwendigen behördlichen Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen und die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

Verpflegung und Freikarten
Verpflegung und Getränke sind für die Techniker kostenfrei vom Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Sollte keine Verpflegung vor Ort zu Verfügung stehen, dürfen die Techniker auf Kosten des Veranstalters eine entsprechende Verpflegung kaufen, egal ob im Lebensmittelladen oder im Gasthaus. Sollten hierbei kosten für den Auftragnehmer entstehen, werden diese dem Veranstalter verrechnet.

Verbrauchsmaterial
Verbrauchsmaterialien werden ja nach Verbrauch zu den Tagesaktuellen Preisen zusätzlich verrechnet.

Absagen und Beschädigungen
Für Beschädigung in jeglicher Art an der Ton-, Licht-, Video-, Bühnentechnik, usw. die durch Rauferei oder sonstige Fremdeinwirkung hervorgerufen werden, haftet der Veranstalter. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Veranstalter im vollen Umfang. Dessen weiters haftet der Veranstalter auch für Diebstahl, egal ob während der Veranstaltung oder vor-/nach der Veranstaltung. Sollte es zu Verschmutzungen von Technischen-Anlagen kommen, werden die Reinigungsgebühren dem Veranstalter verrechnet.
Die Gebühren im Falle einer Stornierung, ab Auftragsvergabe, betragen 200€ (zzgl. 20% MwSt). Die Gebühren im Falle einer Stornierung, später als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, betragen 50% des vereinbarten Netto-Auftrag Wertes. Die Gebühren im Falle einer Stornierung, später als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, betragen den vollständigen Auftragswert. Absagen aufgrund höherer Gewalt sind frei von Gebühren. Bereits entstandene Kosten für Planung, Transport, Arbeit, etc. sind in jedem Fall fällig und durch den Veranstalter zu begleichen.

Ausführungsvorschriften  
Für die Ausführung nach Güte, Maß und Masse sind, sofern nicht Besonderes vereinbart ist, die einschlägigen Normen mit den hierbei geltenden Abweichungen, mangels bestehender Normen die Handelsusancen maßgebend. Bei Lieferungen, gleichgültig mit welchen Beförderungsmitteln, sind für die Berechnung die Gesamtmasse oder -maße maßgebend.

Abnahme
Der Käufer ist – mangels anderwärtiger Vereinbarung – verpflichtet, die Waren beim Lieferwerk sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft abzunehmen. Verzichtet der Käufer ausdrücklich oder stillschweigend dadurch, dass er in der Bestellung keine Vorschrift über die Abnahme macht, auf die Abnahme im Lieferwerk, gilt die Ware mit Verlassen des Werkes ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.

Mängelrüge und Gewährleistung  
Der Käufer hat die Waren nach Eingang zu untersuchen und im Fall sichtbarer Mängel Mängelrüge innerhalb angemessener Frist jedoch längstens 10 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich zu erheben. Der Käufer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserem Ermessen zur Nacherfüllung in der Form der Mangelbeseitigung, zur Rücklieferung gegen Ersatz frei unserem Werk, zur Preisminderung oder Rückerstattung des Kaufpreises berechtigt. Etwaige Veränderungen oder Manipulationen durch den Kunden am Leistungsgegenstand schließen die Gewährleistung aus.

Zahlungsbedingungen  
Unsere Rechnungen, auch solche über Teillieferungen, sind bis zum Fälligkeitstag oder, falls kein Fälligkeitstag vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungseingang ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bankspesen trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug sind uns Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu vergüten. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers mit sich bringen, haben das Fällig werden all unserer Ansprüche zur Folge. Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen, unter Wahrung unserer sonstigen Rechte, befugt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblicher, von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Käufers ist nicht gestattet, ebenso die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Tilgung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an uns ab.

Höhere Gewalt  
Ereignisse höherer Gewalt, zu welchen u.a. auch Naturereignisse (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Feuer), Streiks, größere Betriebsstörungen, Epidemien und Seuchen, Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Embargos, Anfall von Ausschuss bei Liefergegenständen und Ausbleiben von Zulieferungen von Vormaterialien sowie alle Umstände gehören, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

Geistiges Eigentum, Geheimhaltung  
Pläne, Skizzen, Konstruktionszeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sämtliche Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Datenschutz  
Um den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Informationspflichten nachzukommen, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Diese ist abrufbar unter https://stage-x.at/datenschutzerklarung.html in der jeweils aktuell geltenden Fassung.

Haftungsbeschränkung  
Unsere vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die vertragliche und außervertragliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit, ist auf vertragstypischen und vorhersehbaren direkte Sachschäden bis zur Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung für indirekte-, mittelbare-, bzw. Folge-Schäden, wie z.B. Produktions- und Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Beweispflicht hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes, der Schadensart als auch des Verschuldensgrades obliegt in all diesen Fällen dem Käufer. § 1298 ABGB wird zur Gänze abbedungen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

Soweit die Haftung von STAGE X ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Subunternehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand  
Bei allen Vertragsabschlüssen gilt als Erfüllungsort, auch wenn frachtfrei Empfangsstation vereinbart ist, für die Erfüllung der Ort des Lieferwerkes. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Graz.

Diese Vereinbarung und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen in jeder Hinsicht dem österreichischen Recht und werden in Übereinstimmung mit dem österreichischen Recht ausgelegt.

Salvatorische Klausel  
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus anderen Gründen ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder sollte es Lücke im Vertrag festgestellt werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. In solchen Fällen gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien angestrebten wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt, oder die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung am ehesten erreicht.